(Berlin, 24. April 2018) Im Koalitionsvertrag hat sich die amtierende Bundesregierung dafür ausgesprochen, den Schutzstatus des Wolfes abhängig vom Erhaltungszustand zu überprüfen, um eine notwendige Bestandsreduzierung herbeiführen zu können. Maßnahmen für die Entnahme von auffälligen Wölfen sollen ebenfalls entwickelt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat vor diesem Hintergrund vergangene Woche gefordert, den Wolf vom Naturschutzgesetz ins Bundesjagdgesetz zu überführen. Die Hintergründe erläutert der Dachverband der Jäger jetzt in einem Frage-Antwort-Papier. "Es geht nicht um eine reguläre Bejagung, sondern um ein besseres Konfliktmanagement", sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer.
Mit einem Zuwachs der Wolfspopulation von rund 30 Prozent pro Jahr nehmen die Konflikte weiter zu - insbesondere mit Weidetieren. Diese müssen gelöst werden, sonst schwindet die Akzeptanz des Fleischfressers in der Bevölkerung. Das Naturschutzrecht ist als reines Schutzrecht konzipiert, hingegen ist das Jagdrecht in seiner Grundkonzeption sowohl Schutzrecht als auch Instrument zur Lösung von Konflikten und zum Ausgleich von Interessen. Mit dem Wolf im Jagdrecht wird eine Grundlage geschaffen, um bundesweit gültige Managementmaßnahmen auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung zu erarbeiten.
Der DJV lehnt es vehement ab, dass Behörden bewaffnete, ortsunkundige Eingreiftrupps entsenden wollen. Wenn es um die Entnahme von Wölfen gehe, müsse immer der ortskundige Jäger erster Ansprechpartner sein, so DJV-Präsident Hartwig Fischer. Nur wenn der Jagdausübungsberechtigte notwendige Managementmaßnahmen nicht umsetzen könne oder wolle, sollten Behörden tätig werden.
Der Wolf ist bereits jetzt eine Herausforderung für Deichschutz, Grünlandwirtschaft und Landschaftspflege. Es ist inakzeptabel, dass der Wolf die schonende extensive Viehhaltung oder den Deichschutz erheblich einschränken könnte. Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigen einige Fakten und Beispiele:
Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Frage-Antwort-Papier (als PDF-Download).